Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der Invitro- Fertilisation eingerichtet wird - Startet den Datei-DownloadIVF-Fonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 180/1999, zuletzt geändert durch die Startet den Datei-DownloadIVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2004, BGBl. I Nr. 42/2004, in Kraft. Der IVF-Fonds besteht seither beim nunmehrigen Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend.

Die Mittel des IVF-Fonds werden aufgebracht durch Überweisungen

  • aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen,
  • der Krankenversicherungsträger,
  • der Krankenfürsorgeeinrichtungen und
  • der privaten österreichischen (und in Einzelfällen auch ausländischen) Versicherungsunternehmen.

 
 

Österreichische IVF-Gesellschaft
Präsident: Prim. Dr. G. Freude

Sekretariat:
Dr. Roman Haas
Medical Quality GmbH
1190 Wien, Koschatgasse 3


Erreichbarkeit:
Tel. +43 (0)664 478 21 21
Fax +43 (0)1 403 49 19 15

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