Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der Invitro- Fertilisation eingerichtet wird -
IVF-Fonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 180/1999, zuletzt geändert durch die
IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2004, BGBl. I Nr. 42/2004, in Kraft. Der IVF-Fonds besteht seither beim nunmehrigen Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend.
Die Mittel des IVF-Fonds werden aufgebracht durch Überweisungen
- aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen,
- der Krankenversicherungsträger,
- der Krankenfürsorgeeinrichtungen und
- der privaten österreichischen (und in Einzelfällen auch ausländischen) Versicherungsunternehmen.