Vor Beginn einer Behandlung gemäß dem IVF-Fonds-Gesetz muss das Vorliegen einer medizinisch gesicherten Indikation eindeutig feststehen.

Vom IVF-Zentrum wird festgestellt, ob eine den Bestimmungen des IVF-Fonds-Gesetzes entsprechende Diagnose der Sterilität bei der Frau und/oder beim Mann vorliegt und auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Teilkostenübernahme durch den IVF-Fonds erfüllt sind.

Im Anschluss wird zwischen dem IVF-Zentrum und dem Paar ein Behandlungsvertrag geschlossen. Das behandelte Paar ist dann ausschließlich zur Leistung des 30%igen Selbstbehaltes verpflichtet, die übrigen Kosten werden direkt vom IVF-Zentrum (rechtlich gesehen "der Vertragskrankenanstalt") mit dem Fonds abgerechnet. Das bedeutet, dass keine individuelle Antragstellung an den Fonds erforderlich ist!

ACHTUNG: Eine Selbstfinanzierung der Behandlung mit nachträglicher Einreichung um Kostenrückerstattung beim Fonds ist nicht möglich.

 
 

Österreichische IVF-Gesellschaft
Präsident: Prim. Dr. G. Freude

Sekretariat:
Dr. Roman Haas
Medical Quality GmbH
1190 Wien, Koschatgasse 3


Erreichbarkeit:
Tel. +43 (0)664 478 21 21
Fax +43 (0)1 403 49 19 15

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